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Baulandmanagement
Beschreibung
Das Baulandmanagement befasst sich innerhalb der kommunalen Boden- und Liegenschaftspolitik insbesondere um Wohnbaulandstrategien sowie die Vorbereitung und Fortschreibung entsprechender Baulandbeschlüsse. Nach wie vor gilt es, die Mobilisierung von Flächen im Innenbereich, etwa für eine Nachverdichtung, zu forcieren, aber auch neue Baulandpotenziale zu erschließen.
Leitlinie
Der Rat hat am 18.12.2018 die „Leitlinie für ein Aktives Baulandmanagement in der Stadt Wegberg“ beschlossen.
Kaufpreis im Sinne des § 4 der Leitlinie ist der mit dem Faktor 5 versehene Bodenrichtwert für Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung jeweils für die Gemarkungen:
Arsbeck
Merbeck
Wegberg, nordwestlicher Bereich
Wegberg, südöstlicher Bereich
Wildenrath
Die Richtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg festgelegt und können im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW unter https://www.boris.nrw.de abgelesen werden.
Zuletzt wurden die zum 01.01.2018 für das Gebiet des Kreises Heinsberg ermittelten Werte vom Gutachterausschuss am 25.01.2018 beschlossen.
Der Wert der Ersatzleistungen im Sinne der Leitlinie muss grundsätzlich dem Fünffachen des Kaufpreises für Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Bodenrichtwert) entsprechen. Differenzen sind wechselseitig auszugleichen.
Quartiersentwicklung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stabsstelle Quartiersentwicklung
-
- Rathausplatz 6
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 2400824 - Fax:
02434 2400826 - E-Mail:
lothar.esser@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Stabsstelle Quartiersentwicklung / Antikorruptionsbeauftragte/r
-
Telefon: 02434 83-130
Das Baulandmanagement befasst sich innerhalb der kommunalen Boden- und Liegenschaftspolitik insbesondere um Wohnbaulandstrategien sowie die Vorbereitung und Fortschreibung entsprechender Baulandbeschlüsse. Nach wie vor gilt es, die Mobilisierung von Flächen im Innenbereich, etwa für eine Nachverdichtung, zu forcieren, aber auch neue Baulandpotenziale zu erschließen.
Leitlinie
Der Rat hat am 18.12.2018 die „Leitlinie für ein Aktives Baulandmanagement in der Stadt Wegberg“ beschlossen.
Kaufpreis im Sinne des § 4 der Leitlinie ist der mit dem Faktor 5 versehene Bodenrichtwert für Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung jeweils für die Gemarkungen:
Arsbeck
Merbeck
Wegberg, nordwestlicher Bereich
Wegberg, südöstlicher Bereich
Wildenrath
Die Richtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg festgelegt und können im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW unter https://www.boris.nrw.de abgelesen werden.
Zuletzt wurden die zum 01.01.2018 für das Gebiet des Kreises Heinsberg ermittelten Werte vom Gutachterausschuss am 25.01.2018 beschlossen.
Der Wert der Ersatzleistungen im Sinne der Leitlinie muss grundsätzlich dem Fünffachen des Kaufpreises für Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Bodenrichtwert) entsprechen. Differenzen sind wechselseitig auszugleichen.
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7783/show