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Fischereischein beantragen - NEU ab 01.07.2026
Kurzbeschreibung
Fischereischein beantragen bzw. verlängern
Beschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen / Deutschland angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein.
Zum 1. Juli 2026 stellt das Land Nordthein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren um. Der Fischereischein wird künftig auf Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Die neue Karte wird auf Lebenszeit und ohne Passfoto ausgestellt. Die Fischereiabgabe zahlen Sie wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
- Personalausweis
- vorheriger Fischereischein oder Prüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischein)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 25
- PLZ: 41844 Ort: Wegberg
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- Telefon:
02434 83-330 - Fax:
02434 83-888 - E-Mail:
buergerservice@wegberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-331
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-330
Fischereischein beantragen bzw. verlängern
Wer in Nordrhein-Westfalen / Deutschland angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein.
Zum 1. Juli 2026 stellt das Land Nordthein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren um. Der Fischereischein wird künftig auf Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Die neue Karte wird auf Lebenszeit und ohne Passfoto ausgestellt. Die Fischereiabgabe zahlen Sie wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre.
- Personalausweis
- vorheriger Fischereischein oder Prüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischein)
Fischerprüfung (s. weitergehende Infos im Serviceportal Kreis Heinsberg)
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8471/show