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Gewerbezentralregister / Auskunft für natürliche Personen
Kurzbeschreibung
Gewerbezentralregister Auskunft für natürliche Personen
Beschreibung
Der Antrag ist online, persönlich oder durch den gestzlichen Vertreter bei der Stadt Wegberg zu stellen, wenn die Person in Wegberg gemeldet ist. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Auf Antrag erhält jede natürliche Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Personalausweis bzw. Reisepass
Soll der Gewerbezentralregisterauszug an eine Behörde gesandt werden? Bringen Sie in diesem Fall bitte die Adresse, den Verwendungszweck und das Aktenzeichen dieser Behörde mit.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Weitergehende Informationen des Bundesamtes für Justiz zur Gewerbezentralregisterauskunft erhalten Sie hier.
Darüber hinaus besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Gewerbezentralregisterauskunft über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen.
13,00 €
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-331
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Telefon: 02434 83-330
-
-
Telefon: 02434 83-330
Gewerbezentralregister Auskunft für natürliche Personen
Der Antrag ist online, persönlich oder durch den gestzlichen Vertreter bei der Stadt Wegberg zu stellen, wenn die Person in Wegberg gemeldet ist. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Auf Antrag erhält jede natürliche Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Personalausweis bzw. Reisepass
Soll der Gewerbezentralregisterauszug an eine Behörde gesandt werden? Bringen Sie in diesem Fall bitte die Adresse, den Verwendungszweck und das Aktenzeichen dieser Behörde mit.
Weitergehende Informationen des Bundesamtes für Justiz zur Gewerbezentralregisterauskunft erhalten Sie hier.
Darüber hinaus besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Gewerbezentralregisterauskunft über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen.
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8659/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe