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Gewerbezentralregister / Auskunft für natürliche Personen

Kurzbeschreibung

Gewerbezentralregister Auskunft für natürliche Personen

Beschreibung

Der Antrag ist online, persönlich oder durch den gestzlichen Vertreter bei der Stadt Wegberg zu stellen, wenn die Person in Wegberg gemeldet ist. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Auf Antrag erhält jede natürliche Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Personalausweis bzw. Reisepass

Soll der Gewerbezentralregisterauszug an eine Behörde gesandt werden? Bringen Sie in diesem Fall bitte die Adresse, den Verwendungszweck und das Aktenzeichen dieser Behörde mit.

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

Weitergehende Informationen des Bundesamtes für Justiz zur Gewerbezentralregisterauskunft erhalten Sie hier.

Darüber hinaus besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Gewerbezentralregisterauskunft über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen. 

13,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen