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Gewerbeauskunft
Kurzbeschreibung
Gewerbeauskunft
Beschreibung
Bei berechtigtem Interesse kann eine Gewerbeauskunft aus dem kommunalen Gewerberegister nach § 14 Abs. 7 Gewerbeordnung (GewO) erteilt werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 12.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind für Gewerberegisterauskünfte Gebühren zu erheben.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
25,00 €
Zuständige Einrichtungen
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Gewerbeamt
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 25
- PLZ: 41844 Ort: Wegberg
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- E-Mail:
gewerbe@wegberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02434 83-327
Gewerbeauskunft
Bei berechtigtem Interesse kann eine Gewerbeauskunft aus dem kommunalen Gewerberegister nach § 14 Abs. 7 Gewerbeordnung (GewO) erteilt werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 12.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind für Gewerberegisterauskünfte Gebühren zu erheben.
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8790/show