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Grundstücksteilungen
FormularKurzbeschreibung
Grundstücksteilungen
Beschreibung
In einem Entwicklungsbereich und in einem Umlegungsgebiet bedürfen Grundstücksteilungen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung. Für bebaute Grundstücke ist zusätzlich eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich.
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Teilungsplan in zweifacher Ausfertigung. Der Antrag ist entweder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch das Kataster- und Vermessungsamt zu stellen, die auch die hierfür notwendigen Unterlagen und Angaben beibringen.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bzw. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 83-631 - Fax:
02434 83-777 - E-Mail:
bauamt@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02434 83-632
Grundstücksteilungen
In einem Entwicklungsbereich und in einem Umlegungsgebiet bedürfen Grundstücksteilungen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung. Für bebaute Grundstücke ist zusätzlich eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich.
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Teilungsplan in zweifacher Ausfertigung. Der Antrag ist entweder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch das Kataster- und Vermessungsamt zu stellen, die auch die hierfür notwendigen Unterlagen und Angaben beibringen.
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8796/showRäumliche Planung und -entwicklung, Geoinformation, Grundstücksneuordnung und Ordnungsmaßnahmen, Bau- und Wohnungsaufsicht, Baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz und -pflege, Liegenschaftsverwaltung