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Seniorenheime

Beschreibung

Für eine Heimunterbringung in einem Pflegeheim ist der Kreis Heinsberg zuständig. Eine erste Information erhalten Sie auch bei der Stadt Wegberg.

Das Pflegeportal der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen bietet online basiert weitere Informationen zu diesem Thema an. Informieren Sie sich gerne hier.

FB 202 - Bildung und Soziales

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen