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Melderegisterauskunft
Kurzbeschreibung
Melderegisterauskunft (einfache bzw. erweiterte)
Beschreibung
Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner eine einfache Auskunft (Vor-,Zuname und Wohnadresse) erteilt werden. Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft erweiterte Daten (Tag u. Ort d. Geburt, Frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher Vertreter, Sterbetag- und ort) erteilt werden.
Bei schriftlicher Beantragung einer Melderegisterauskunft ist die Gebühr via Banküberweisung (Kreissparkasse Wegberg BIC: WELADED1ERK, IBAN: DE61 3125 1220 0004 0048 00) zu begleichen.
Personalausweis / Reisepass
ggf. Nachweis berechtigtes oder rechtliches Interesse
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Zuständige Einrichtungen
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                                            Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
                                            
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 25
 - PLZ: 41844 Ort: Wegberg
 
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- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
buergerservice@stadt.wegberg.de 
 - Telefon:
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02434 83-330
 
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Telefon: 02434 83-330
 
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Telefon: 02434 83-330
 
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Telefon: 02434 83-330
 
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Telefon: 02434 83-331
 
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Telefon: 02434 83-330
 
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Telefon: 02434 83-330
 
 
Melderegisterauskunft (einfache bzw. erweiterte)
Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner eine einfache Auskunft (Vor-,Zuname und Wohnadresse) erteilt werden. Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft erweiterte Daten (Tag u. Ort d. Geburt, Frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher Vertreter, Sterbetag- und ort) erteilt werden.
Bei schriftlicher Beantragung einer Melderegisterauskunft ist die Gebühr via Banküberweisung (Kreissparkasse Wegberg BIC: WELADED1ERK, IBAN: DE61 3125 1220 0004 0048 00) zu begleichen.
Personalausweis / Reisepass
ggf. Nachweis berechtigtes oder rechtliches Interesse
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9055/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe