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Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber
Beschreibung
Hauseigentümer können kostenlose Auskunft darüber bekommen, wer in ihrer Immobilie gemeldet ist, soweit dies ohne Beeinträchtigung von Rechten Dritter möglich ist.
Die Mitteilung über die neue Adresse eines ehemaligen Mieters ist kostenpflichtig.
- Formloser Antrag
- Personalausweis / Reisepass
- Aktueller Steuer- bzw. Abgabenbescheid
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber | $kosten.typ | kostenfrei | kostenfrei, ggf. 11,00 € |
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02434 83-901
-
-
Telefon: 02434 83-330
-
-
Telefon: 02434 83-331
-
-
Telefon: 02434 83-901
-
-
Telefon: 02434 83-331
-
-
Telefon: 02434 83-330
-
-
Telefon: 02434 83-330
Hauseigentümer können kostenlose Auskunft darüber bekommen, wer in ihrer Immobilie gemeldet ist, soweit dies ohne Beeinträchtigung von Rechten Dritter möglich ist.
Die Mitteilung über die neue Adresse eines ehemaligen Mieters ist kostenpflichtig.
- Formloser Antrag
- Personalausweis / Reisepass
- Aktueller Steuer- bzw. Abgabenbescheid
Versicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe