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Spielhallen
Online-DienstBeschreibung
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
baurechtliche Genehmigung
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Je aufgestelltem Glückspielgerät 200 € zzgl. Verwaltungsaufwand und Zuverlässigkeitsprüfung, maximal 3.000 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Stv. Fachbereichsleitung
-
Telefon: 02434 83-322
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
baurechtliche Genehmigung
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9318/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe