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Spielhallen
Beschreibung
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
baurechtliche Genehmigung
Je aufgestelltem Glückspielgerät 200 € zzgl. Verwaltungsaufwand und Zuverlässigkeitsprüfung, maximal 3.000 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 25
- PLZ: 41844 Ort: Wegberg
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- Telefon:
02434 83-0 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
ordnungsamt@wegberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stv. Fachbereichsleitung
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Telefon: 02434 83-322
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
baurechtliche Genehmigung
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9318/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe