Spielhallen

Online-Dienst

Beschreibung

Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.

 

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

Führungszeugnis

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)

baurechtliche Genehmigung

Je aufgestelltem Glückspielgerät 200 € zzgl. Verwaltungsaufwand und Zuverlässigkeitsprüfung, maximal 3.000 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen