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 Gewerbesteuer

Gewerbesteuern sind nach dem Gewerbesteuergesetz an die Gemeinde zu entrichten. Ein Teil der Gewerbesteuer wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt.

Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest. Aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer.

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Zuständige Einrichtung

Steueramt
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: steueramt@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Wulf:
Tel: 02434 83-221
Frau Erdogan:
Tel: 02434 83-222
Herr Kreutzer:
Tel: 02434 83-223