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Gewerbesteuer
Gewerbesteuern sind nach dem Gewerbesteuergesetz an die Gemeinde zu entrichten. Ein Teil der Gewerbesteuer wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt.
Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest. Aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Finanzwirtschaft - Steueramt
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: steueramt@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Gewerbesteuern sind nach dem Gewerbesteuergesetz an die Gemeinde zu entrichten. Ein Teil der Gewerbesteuer wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt.
Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest. Aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10250/showFrau
Wulf
015
Herr
Gerhards