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 Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine Aufwandssteuer und kann von Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden. Die Festlegung der Steuersätze obliegt ausschließlich den Kommunen. Besteuert wird der jeweilige finanzielle Aufwand für das Vergnügen, beispielsweise der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten.

Steuerschuldner ist der jeweilige Veranstalter bzw. Aufsteller der Apparate.

Die Steuererklärung ist mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Vergnügungssteuererklärung) bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres beim Steueramt der Stadt Wegberg einzureichen (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.). Ergänzend hierzu sind die entsprechenden Zählwerkausdrucke beizufügen.

Die aktuelle Vergnügungssteuersatzung finden Sie hier.  

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Finanzwirtschaft - Steueramt
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: steueramt@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kremers:
Tel: 02434 83-223
Frau Wulf:
Tel: 02434 83-221
Herr Gerhards:
Tel: 02434 83-202
Frau Nikolin:
Tel: 02434 83-221
Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine Aufwandssteuer und kann von Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden. Die Festlegung der Steuersätze obliegt ausschließlich den Kommunen. Besteuert wird der jeweilige finanzielle Aufwand für das Vergnügen, beispielsweise der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten.

Steuerschuldner ist der jeweilige Veranstalter bzw. Aufsteller der Apparate.

Die Steuererklärung ist mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Vergnügungssteuererklärung) bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres beim Steueramt der Stadt Wegberg einzureichen (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.). Ergänzend hierzu sind die entsprechenden Zählwerkausdrucke beizufügen.

Die aktuelle Vergnügungssteuersatzung finden Sie hier.  

Vergnügungssteuer https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/233750/show
Fachbereich Finanzwirtschaft - Steueramt
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 83-220
Fax 02434 83-298

Frau

Kremers

015

02434 83-223

Frau

Wulf

015

02434 83-221

Herr

Gerhards

02434 83-202

Frau

Nikolin

02434 83-221