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Anforderung von Urkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
Sie benötigen eine Urkunde?
Diese können Sie entweder
- persönlich im Standesamt abholen
- per Post, Fax oder per Email unter standesamt@stadt.wegberg.de anfordern
- im Auftrag einer anderen Person (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und eine Kopie des Ausweises.
Voraussetzungen:
- Geburtsurkunde:
Der/die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) geboren worden sein (nicht wohnhaft).
- Eheurkunde:
Der / die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) geheiratet haben.
Sterbeurkunde:
Der/die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) verstorben sein.
Gebühren:
Die erste Urkunde kostet 14,00 €, jede weitere 7,00 €.
Ein Gebührenbescheid liegt der/den Urkunde/n bei. Die Gebühr kann unter Angabe des aus
dem Gebührenbescheid angegebenen Kassenzeichen überwiesen werden.
Fristen
Für die Benutzung der beim Standesamt geführten Personenstandsregister und der damit verbundenen Ausstellung von Personenstandsurkunden sind folgende Fristen vorgesehen:
- Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
- Eheregister der letzten 80 Jahre,
- Sterberegister der letzten 30 Jahre.
Begl. Archiv-Kopien aus Altregistern, Kopien aus Registern, die vor dem o. g. Zeitraum liegen, werden vom Stadtarchiv ausgestellt. Diese können Sie schriftlich dort beantragen.
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung Wegberg - Außenstelle
Rathausplatz 6
41844 Wegberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Sie benötigen eine Urkunde?
Diese können Sie entweder
- persönlich im Standesamt abholen
- per Post, Fax oder per Email unter standesamt@stadt.wegberg.de anfordern
- im Auftrag einer anderen Person (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und eine Kopie des Ausweises.
Voraussetzungen:
- Geburtsurkunde:
Der/die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) geboren worden sein (nicht wohnhaft).
- Eheurkunde:
Der / die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) geheiratet haben.
Sterbeurkunde:
Der/die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) verstorben sein.
Gebühren:
Die erste Urkunde kostet 14,00 €, jede weitere 7,00 €.
Ein Gebührenbescheid liegt der/den Urkunde/n bei. Die Gebühr kann unter Angabe des aus
dem Gebührenbescheid angegebenen Kassenzeichen überwiesen werden.
Fristen
Für die Benutzung der beim Standesamt geführten Personenstandsregister und der damit verbundenen Ausstellung von Personenstandsurkunden sind folgende Fristen vorgesehen:
- Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
- Eheregister der letzten 80 Jahre,
- Sterberegister der letzten 30 Jahre.
Begl. Archiv-Kopien aus Altregistern, Kopien aus Registern, die vor dem o. g. Zeitraum liegen, werden vom Stadtarchiv ausgestellt. Diese können Sie schriftlich dort beantragen.
Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Eheurkunde https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/28371/showFrau
Dagmar
Hlavsa
Außenstelle, Rathausplatz 6
Frau
Ulrike
Theißen
Außenstelle, Rathausplatz 6
Frau
Birgit
Feger