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 Nachträgliche Namensänderung

Neben der öffentlich-rechtlichen Namensänderung gibt es auch verschiedene Möglichkeiten der personenstandsrechtlichen Namensänderung.

Im Standesamt gibt es die Möglichkeit der personenstandsrechtlichen Namensänderung. In folgenden Fällen kommt eine personenstandsrechtliche Namensänderung in Betracht:

  • Änderung der Reihenfolge der Vornamen,
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe,
  • Ablegung der Hinzufügung/Voranstellung zum Ehenamen während der Ehe,
  • Einbenennung (Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind ihren Ehenamen erteilen.),
  • Angleichung der Namensführung an das deutsche Recht (Eine Person, die ihre Namen nach ausländischem Recht erworben hat und die nun z.B. durch Einbürgerung dem deutschen Namensrecht unterliegt, kann ihre Namen durch Erklärung mit Wirkung für die Zukunft an das deutsche Namensrecht angleichen.).

Unterlagen

Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften, wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Stadtverwaltung Wegberg - Außenstelle
Rathausplatz 6
41844 Wegberg
E-Mail: standesamt@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Nachträgliche Namensänderung

Neben der öffentlich-rechtlichen Namensänderung gibt es auch verschiedene Möglichkeiten der personenstandsrechtlichen Namensänderung.

Im Standesamt gibt es die Möglichkeit der personenstandsrechtlichen Namensänderung. In folgenden Fällen kommt eine personenstandsrechtliche Namensänderung in Betracht:

  • Änderung der Reihenfolge der Vornamen,
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe,
  • Ablegung der Hinzufügung/Voranstellung zum Ehenamen während der Ehe,
  • Einbenennung (Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind ihren Ehenamen erteilen.),
  • Angleichung der Namensführung an das deutsche Recht (Eine Person, die ihre Namen nach ausländischem Recht erworben hat und die nun z.B. durch Einbürgerung dem deutschen Namensrecht unterliegt, kann ihre Namen durch Erklärung mit Wirkung für die Zukunft an das deutsche Namensrecht angleichen.).

Unterlagen

Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften, wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.

Nachträgliche Namensänderung https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/28374/show
Standesamt
Rathausplatz 6 41844 Wegberg

Frau

Hlavsa

Standesbeamter/in

Außenstelle, Rathausplatz 6

02434 83-341

Frau

Theißen

Standesbeamter/in

Zimmer 003

02434 83-343

Frau

Feger

Standesbeamter/in

Außenstelle, Rathausplatz 6

02434 83-344