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 Straßenanliegerbescheinigung

Es ist Aufgabe der Stadt, in ihrem Gemeindegebiet die Erschließung zu gewährleisten. Hierzu hat sie u.a. die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (mit Beleuchtungseinrichtungen) und die Entwässerungseinrichtungen für Schmutz- und Oberflächenwasser herzustellen. Eine Erschließung ist Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung der Grundstücke.

Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch die Stadt haben die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zur Deckung des entstehenden Aufwandes einen Erschließungsbeitrag zu zahlen.

Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.

Anliegerbescheinigungen werden auch von Notaren vor Abschluss von Grundstückskaufverträgen angefordert. Für die Erstellung von Wertgutachten und bei Erbauseinandersetzungen sind die Bescheinigungen ebenfalls erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch, Bundes-Bodenschutzgesetz

Kosten

  • Gebühr für die Ausstellung einer Straßenanliegerbescheinigung (28,40 EUR)

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Giesche:
Tel: 02434 83-401
Straßenanliegerbescheinigung

Es ist Aufgabe der Stadt, in ihrem Gemeindegebiet die Erschließung zu gewährleisten. Hierzu hat sie u.a. die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (mit Beleuchtungseinrichtungen) und die Entwässerungseinrichtungen für Schmutz- und Oberflächenwasser herzustellen. Eine Erschließung ist Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung der Grundstücke.

Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch die Stadt haben die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zur Deckung des entstehenden Aufwandes einen Erschließungsbeitrag zu zahlen.

Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.

Anliegerbescheinigungen werden auch von Notaren vor Abschluss von Grundstückskaufverträgen angefordert. Für die Erstellung von Wertgutachten und bei Erbauseinandersetzungen sind die Bescheinigungen ebenfalls erforderlich.

Straßenanliegerbescheinigung, Anliegerbescheinigung https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/483830/show
Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 83-642
Fax 02434 83-777

Herr

Giesche

407

02434 83-401