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Schankerlaubnis
Beschreibung
Firmen, Vereine, Interessengemeinschaften oder Einzelpersonen, die anlässlich von Veranstaltungen, an denen die Öffentlichkeit teilnimmt, Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung verabreichen wollen, benötigen dazu eine vorübergehende Gestattung zum Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes.
Eine Gestattung kann beispielsweise für ein Schützenfest, ein Pfarrfest oder eine Kirmes erteilt werden.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Bitte reichen Sie den Antrag spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung ein.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- 
                                            Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
                                            - 
                                                        - Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
 
- 
                                                        - Telefon:
 02434 830
- Fax:
 02434 83-399
- E-Mail:
 buergerservice@stadt.wegberg.de
 
- Telefon:
 
- 
                                                        
Zuständige Kontaktpersonen
- 
    
    
- 
                                    Telefon: 02434 83-327 
 
Firmen, Vereine, Interessengemeinschaften oder Einzelpersonen, die anlässlich von Veranstaltungen, an denen die Öffentlichkeit teilnimmt, Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung verabreichen wollen, benötigen dazu eine vorübergehende Gestattung zum Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes.
Eine Gestattung kann beispielsweise für ein Schützenfest, ein Pfarrfest oder eine Kirmes erteilt werden.
Bitte reichen Sie den Antrag spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung ein.
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/737490/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe
