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Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Der Link zum Wohngeldrechner finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" dieser Seite.
Weitergehende Informationen zum Wohngeld finden Sie hier
Unterlagen
1. Miet- bzw. Untermietvertrag
2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag
3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung
4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)
8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
Kosten
keine
Hinweise und Besonderheiten
Die Wohngeldhotline ist in von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02434/83-555 erreichbar.
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- Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bildung und Soziales
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Der Link zum Wohngeldrechner finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" dieser Seite.
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1. Miet- bzw. Untermietvertrag
2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag
3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung
4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)
8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
Die Wohngeldhotline ist in von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02434/83-555 erreichbar.
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7613/showStädtepartnerschaften, schulische Einrichtungen, Leistungen f. Schüler, kulturelle Veranstaltungen, Schulbibiliothek, Forum, Unterstützung von Senioren, Hilfe bei Krankheit,
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