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 Antrag auf Befreiung von der Gurt- und Helmtragepflicht

Personen können von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen eines Schutzhelmes befreit werden, wenn ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Durch eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer des Zustandes ist dies nachzuweisen. Personen unter 150 cm Körpergröße können ohne Bescheinigung von der Gurttragepflicht befreit werden.

 

Unterlagen

Zur Antragstellung soll grundsätzlich persönlich vorgesprochen werden. Der Personalausweis, ärztliche Bescheinigung und ggf. der Schwerbehindertenausweis sind mitzubringen. Ist im Einzelfall eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann der Antrag auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. In diesem Fall sind zusätzlich eine Vollmacht und der Personalausweis des Bevollmächtigten vorzulegen.

Hinterlegte Vordrucke:

Antrag Gurt/Helm-Befreiung

Ärztliche Bescheinigung

 

Kosten

Gebühren:

Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist kostenfrei bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises.

Ansonsten beträgt die Gebühr: 17,90 €

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biedenbach:
Tel: 02434 83-330
Frau Wienzkowski:
Tel: 02434 83-330
Frau Gisbertz:
Tel: 02434 83-331
Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-330
Frau Heim:
Tel: 02434 83-331
Herr Meeß:
Tel: 02434 83-330
Frau Jansen:
Tel: 02434 83-330