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Winterdienst
Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der Stadt Wegberg als Träger der Straßenbaulast nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Stadtgebiet ist hierzu in Streubezirke aufgeteilt. Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März eines Jahres.
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Zuständige Einrichtung
Baubetriebshof
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Hospitalstraße 1
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der Stadt Wegberg als Träger der Straßenbaulast nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Stadtgebiet ist hierzu in Streubezirke aufgeteilt. Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März eines Jahres.
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7692/showDer Baubetriebshof der Stadtverwaltung übernimmt einen Großteil der Pflege- und Unterhaltungsleistungen des städtischen Anlagevermögens. Außerdem werden von speziell geschultem und beauftragtem Personal Kontrollaufgaben wahrgenommen, die zur Sicherheit der Wegbergerinnen und Wegberger beitragen sollen.