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 Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Meldedaten

Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten haben Sie ein Widerspruchsrecht. In einigen Fällen dürfen Ihre Daten auch nur nach Ihrer Einwilligung übermittelt werden.

Widerspruch einlegen oder Ihre Einwilligung zurückziehen

Den Widerspruch erklären, können Sie nicht nur bei einer An- oder Ummeldung, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt. Gleiches gilt für die oben genannten Fälle, in denen Sie Ihre zuvor erklärte Einwilligung zurückziehen können. Füllen Sie einfach das folgende Formular dazu aus.

Sowohl einen eingelegten Widerspruch als auch einen erteilte Einwilligung können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen auch
formlos zurückziehen.

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