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Beglaubigung (Dokumente bzw. Unterschriften)
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerservice vorgenommen werden. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist zu beachten, dass die Unterschrift vor Ort geleistet werden muss.
Beglaubigte Abschriften von Urkunden gibt es grundsätzlich immer in dem Standesamt, wo beurkundet wurde.
Unterlagen
Original und Abschrift oder Ablichtung (Kopie) des Schriftstücks. Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich.
Kosten
Beglaubigung Dokumente: 4,00 €
Beglaubigung Unterschrift: 2,50 €
Muss vor Ort erst eine Kopie erstellt werden, fallen pro Seite/Kopie zusätzlich Kosten in Höhe von 0,70€ an.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerservice vorgenommen werden. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist zu beachten, dass die Unterschrift vor Ort geleistet werden muss.
Beglaubigte Abschriften von Urkunden gibt es grundsätzlich immer in dem Standesamt, wo beurkundet wurde.
Original und Abschrift oder Ablichtung (Kopie) des Schriftstücks. Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich.
Beglaubigung Dokumente: 4,00 €
Beglaubigung Unterschrift: 2,50 €
Muss vor Ort erst eine Kopie erstellt werden, fallen pro Seite/Kopie zusätzlich Kosten in Höhe von 0,70€ an.
Beglaubigung (Dokumente bzw. Unterschriften) https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7787/showFrau
Claudia
Gisbertz
213
Frau
Bettina
Göbbels
209
Frau
Verena
Heim
213
Frau
Chantal
Eßer
213
Herr
Peter
Meeß
213
Herr
Rexhep
Ferati
213