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Beglaubigung (Dokumente bzw. Unterschriften)
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerservice vorgenommen werden. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist zu beachten, dass die Unterschrift vor Ort geleistet werden muss.
Beglaubigte Abschriften von Personenstandurkunden gibt es grundsätzlich immer in dem Standesamt, wo beurkundet wurde.
Unterlagen
Original und Abschrift oder Ablichtung (Kopie) des Schriftstücks. Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich.
Kosten
Beglaubigung Dokumente: 4,00 €
Beglaubigung Unterschrift: 2,50 €
Muss vor Ort erst eine Kopie erstellt werden, fallen pro Seite/Kopie zusätzlich Kosten in Höhe von 0,70€ an.
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Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerservice vorgenommen werden. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist zu beachten, dass die Unterschrift vor Ort geleistet werden muss.
Beglaubigte Abschriften von Personenstandurkunden gibt es grundsätzlich immer in dem Standesamt, wo beurkundet wurde.
Original und Abschrift oder Ablichtung (Kopie) des Schriftstücks. Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich.
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7787/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe