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 Beglaubigung (Dokumente bzw. Unterschriften)

Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerservice vorgenommen werden. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist zu beachten, dass die Unterschrift vor Ort geleistet werden muss.

Beglaubigte Abschriften von Personenstandurkunden gibt es grundsätzlich immer in dem Standesamt, wo beurkundet wurde.

Unterlagen

Original und Abschrift oder Ablichtung (Kopie) des Schriftstücks. Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich.

Kosten

Beglaubigung Dokumente: 4,00 €

Beglaubigung Unterschrift: 2,50 €

Muss vor Ort erst eine Kopie erstellt werden, fallen pro Seite/Kopie zusätzlich Kosten in Höhe von 0,70€ an.

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biedenbach:
Tel: 02434 83-330
Frau Wienzkowski:
Tel: 02434 83-330
Frau Gisbertz:
Tel: 02434 83-331
Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-330
Frau Heim:
Tel: 02434 83-331
Herr Meeß:
Tel: 02434 83-330
Frau Jansen:
Tel: 02434 83-330