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 Bestattungen

Nach den rechtlichen Bestimmungen (Bestattungsgesetz NRW) sind Erdbestattungen und Einäscherungen innerhalb von 10 Tagen durchzuführen.

Die Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen beizusetzen.

Bestattungstermine können während der Öffnungszeiten beim Friedhofsamt der Stadt Wegberg vereinbart werden. Außerhalb dieser Zeiten können Termine über die Feuerwache Wegberg (Tel.: 02434/4033) eingetragen werden.

Unterlagen

Antrag für Erteilung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte auf dem Friedhof der Stadt Wegberg, Sterbefallbescheinigung für Bestattung bzw. Sterbeurkunde ausgestellt vom zuständigen Standesamt.

Weitere Informationen

Eine Bestattung ist zu den Zeiten Mo. - Fr. 11.30 Uhr, 13.30 Uhr, 15.00 Uhr und Sa. 9.00 Uhr möglich. Zu den vorgenannten Zeiten, ist nur eine Bestattung möglich. Der Termin ist vorab bei den Kolleginnen der Friedhofsverwaltung zu reservieren. Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Reservierung über die Feuerwache Wegberg möglich. Für eine Bestattung ist vorab ein Antrag für die Erteilung des Nutzungsrechts an einer Erdbestattung bzw. Aschegrabstätte einzureichen. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Originalantrag ist Sterbeurkunde beizufügen.

Das Grab kann nach der Beisetzung mit einem Grabmal/einer Platte und/oder einer Einfassung versehen werden. Für deren Errichtung ist vorab ein schriftlicher Antrag zu stellen. Dem Antrag ist eine Zeichnung des vorgesehenen Grabmals beizufügen.

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Zuständige Einrichtung

Standesamt
Stadtverwaltung Wegberg - Außenstelle
Rathausplatz 6
41844 Wegberg
E-Mail: standesamt@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kaumanns:
Tel: 02434 83-342
Bestattungen

Nach den rechtlichen Bestimmungen (Bestattungsgesetz NRW) sind Erdbestattungen und Einäscherungen innerhalb von 10 Tagen durchzuführen.

Die Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen beizusetzen.

Bestattungstermine können während der Öffnungszeiten beim Friedhofsamt der Stadt Wegberg vereinbart werden. Außerhalb dieser Zeiten können Termine über die Feuerwache Wegberg (Tel.: 02434/4033) eingetragen werden.

Antrag für Erteilung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte auf dem Friedhof der Stadt Wegberg, Sterbefallbescheinigung für Bestattung bzw. Sterbeurkunde ausgestellt vom zuständigen Standesamt.

Eine Bestattung ist zu den Zeiten Mo. - Fr. 11.30 Uhr, 13.30 Uhr, 15.00 Uhr und Sa. 9.00 Uhr möglich. Zu den vorgenannten Zeiten, ist nur eine Bestattung möglich. Der Termin ist vorab bei den Kolleginnen der Friedhofsverwaltung zu reservieren. Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Reservierung über die Feuerwache Wegberg möglich. Für eine Bestattung ist vorab ein Antrag für die Erteilung des Nutzungsrechts an einer Erdbestattung bzw. Aschegrabstätte einzureichen. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Originalantrag ist Sterbeurkunde beizufügen.

Das Grab kann nach der Beisetzung mit einem Grabmal/einer Platte und/oder einer Einfassung versehen werden. Für deren Errichtung ist vorab ein schriftlicher Antrag zu stellen. Dem Antrag ist eine Zeichnung des vorgesehenen Grabmals beizufügen.

Friedhofsgebührensatzung

Bestattung, Beerdigung, Begräbnis, Beisetzung, Einäscherung, Grablegung, Verbrennung https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7789/show
Standesamt
Rathausplatz 6 41844 Wegberg

Frau

Kaumanns

Zimmer 003

02434 83-342

Frau

Theißen

Standesbeamter/in

Zimmer 003

02434 83-343