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Biotonne
Im Rahmen der ab dem 01.01.2021 neu zu vergebenen Abfalllogistikleistungen in der Stadt Wegberg, ist vom zuständigen Ausschuss beschlossen worden eine Biotonne auf freiwilliger Basis einzuführen.
Jeder Haushalt, der eine Biotonne in Anspruch nehmen möchte, kann zwischen den Behältergrößen 120 Liter und 240 Liter wählen.
Der Inhalt der Biotonne wird nicht gewogen und wird in einem Rhythmus von 14 Tagen geleert.
Die Abholung von pflanzlichen Grün- und Gartenabfällen wird durch die Biotonne nicht ersetzt.
Die Abholtermine werden jedoch von bisher zehn auf sechs im Jahr reduziert. Dies hat der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt Vergabe in seiner Sitzung am 28.01.2020 beschlossen.
Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit der Selbstanlieferung an der dafür vorgesehenen Grünannahmestelle.
Welche Abfälle können in der Biotonne entsorgt werden?
- Baum- und Strauchschnitt
- Blumenerde, Blumen, Pflanzen (ohne Topf)
- Brot- und Küchenreste
- Eierschalen
- Laub und Rasenschnitt
- Nichtflüssige Milchprodukte (z. B. Käse)
- Obst- und Gemüsereste
- rohe Speisereste
- Fleisch- und Fischreste
- Teebeutel, Kaffeesatz, Filtertüten
- Wildkräuter
Welche Abfälle dürfen nicht in der Biotonne entsorgt werden?
- Aschereste (Kamin, Zigaretten)
- Kunststoff
- Holzkohle
- Straßenkehricht
- Tabakreste
- Tierkadaver, -kot, -streu
- Windeln
Kosten
Die Kosten für einen Behälter mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern belaufen sich auf 40,00 € und für einen Behälter mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern auf 70,00 € im Jahr.
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Im Rahmen der ab dem 01.01.2021 neu zu vergebenen Abfalllogistikleistungen in der Stadt Wegberg, ist vom zuständigen Ausschuss beschlossen worden eine Biotonne auf freiwilliger Basis einzuführen.
Jeder Haushalt, der eine Biotonne in Anspruch nehmen möchte, kann zwischen den Behältergrößen 120 Liter und 240 Liter wählen.
Der Inhalt der Biotonne wird nicht gewogen und wird in einem Rhythmus von 14 Tagen geleert.
Die Abholung von pflanzlichen Grün- und Gartenabfällen wird durch die Biotonne nicht ersetzt.
Die Abholtermine werden jedoch von bisher zehn auf sechs im Jahr reduziert. Dies hat der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt Vergabe in seiner Sitzung am 28.01.2020 beschlossen.
Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit der Selbstanlieferung an der dafür vorgesehenen Grünannahmestelle.
Welche Abfälle können in der Biotonne entsorgt werden?
- Baum- und Strauchschnitt
- Blumenerde, Blumen, Pflanzen (ohne Topf)
- Brot- und Küchenreste
- Eierschalen
- Laub und Rasenschnitt
- Nichtflüssige Milchprodukte (z. B. Käse)
- Obst- und Gemüsereste
- rohe Speisereste
- Fleisch- und Fischreste
- Teebeutel, Kaffeesatz, Filtertüten
- Wildkräuter
Welche Abfälle dürfen nicht in der Biotonne entsorgt werden?
- Aschereste (Kamin, Zigaretten)
- Kunststoff
- Holzkohle
- Straßenkehricht
- Tabakreste
- Tierkadaver, -kot, -streu
- Windeln
Versorgung, Abfallwirtschaft, Entwässerung und Abfallbeseitigung, Öffentliche Verkehrsflächen, Verkehrsanlagen, Öffentliches Grün, Natur und Landschaft, Wald-, Forst- und Landwirtschaft, Wasser und Wasserbau, Umweltschutz