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Erteilung SEPA-Lastschriftmandat
Bei regelmäßig zu zahlenden Gebühren und Steuern empfiehlt es sich eine Einzugsermächtigung einzureichen. Hierdurch ersparen Sie sich das Ausfüllen einer Überweisung und das Risiko einer Mahnung (weitere Gebühren) bei einer vergessenen Zahlung.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Finanzwirtschaft
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Bei regelmäßig zu zahlenden Gebühren und Steuern empfiehlt es sich eine Einzugsermächtigung einzureichen. Hierdurch ersparen Sie sich das Ausfüllen einer Überweisung und das Risiko einer Mahnung (weitere Gebühren) bei einer vergessenen Zahlung.
Einzugsermächtigung, SEPA Lastschriftmandat, Lastschrift https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8144/show
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