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Gewerbeauskunft
Gewerbeauskunft
Bei berechtigtem Interesse kann eine Gewerbeauskunft aus dem kommunalen Gewerberegister nach § 14 Abs. 7 Gewerbeordnung (GewO) erteilt werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 12.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind für Gewerberegisterauskünfte Gebühren zu erheben.
Kosten
25,00 €
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Bei berechtigtem Interesse kann eine Gewerbeauskunft aus dem kommunalen Gewerberegister nach § 14 Abs. 7 Gewerbeordnung (GewO) erteilt werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 12.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind für Gewerberegisterauskünfte Gebühren zu erheben.
25,00 €
Gewerbeauskunft, Gewerberegister https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8790/showFrau
Wienzkowski
213
Frau
Gisbertz
213
Frau
Göbbels
209
Frau
Goertz
213
Frau
Heim
213
Herr
Meeß
213
Herr
Ferati
213
Frau
Wienzkowski
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Göbbels
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Goertz
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