BIS: Suche und Detail
Suche ...
Handwerkerparkausweis
Neuer Handwerkerparkausweis gilt überall in Nordrhein-Westfalen
Die Verwaltung informiert, dass ab sofort neue Handwerksausweise beim Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit beantragt werden können. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die bei der Handwerkskammer eingetragen sind, regelmäßig Bau-, Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes vornehmen und dazu spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres Material transportieren müssen. Neu ist, dass das Unternehmen den Handwerkerparkausweis nicht nur für die Region sondern für den Regierungsbezirk Köln oder sogar für ganz Nordrhein-Westfalen erhalten können. Die alten Ausweise gelten weiter bis zum Ablauf der vermerkten Geltungsdauer.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Handwerksbetriebe nur, wenn sie den Ausweis für ihre Firmenfahrzeuge benutzen. Sie müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein (Mindestens DIN A4). Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte (Vorder- und RückseiteKopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt während der Ausführung der Handwerksarbeiten zum Parken im eingeschränkten Haltverbot /Zonenhaltverbot,an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer,in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer, auf Bewohnerparkplätzen.
Der Ausweis berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Auch darf das Fahrzeug beim Kunden nur solange in der Verbotszone geparkt werden, solange das für die Ausführung der Arbeiten notwendig ist und solange kein regulärer Parkplatz frei ist.
Der Handwerkerparkausweis ist auf maximal fünf Fahrzeuge übertragbar, gilt aber jeweils nur für das gerade genutzte Fahrzeug, in dem der Originalausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt werden muss. Sollen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig von der Sonderregelung profitieren, muss der Handwerksbetrieb mehrere Ausweise beantragen.
Kosten
Bereich Kreis Heinsberg 120,00 Euro
Bereich Bezirksregierung Köln 240,00 Euro
Bereich Nordrhein-Westfalen 300,00 Euro.
Jede weitere Ausfertigung (gleichlautender Antrag) sowie jede Änderung: 20,00 Euro
Hinweise und Besonderheiten
Der Handwerkerparkausweis ist für ein Jahr gültig.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Neuer Handwerkerparkausweis gilt überall in Nordrhein-Westfalen
Die Verwaltung informiert, dass ab sofort neue Handwerksausweise beim Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit beantragt werden können. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die bei der Handwerkskammer eingetragen sind, regelmäßig Bau-, Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes vornehmen und dazu spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres Material transportieren müssen. Neu ist, dass das Unternehmen den Handwerkerparkausweis nicht nur für die Region sondern für den Regierungsbezirk Köln oder sogar für ganz Nordrhein-Westfalen erhalten können. Die alten Ausweise gelten weiter bis zum Ablauf der vermerkten Geltungsdauer.
Antragsberechtigt sind die Handwerksbetriebe nur, wenn sie den Ausweis für ihre Firmenfahrzeuge benutzen. Sie müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein (Mindestens DIN A4). Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte (Vorder- und RückseiteKopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt während der Ausführung der Handwerksarbeiten zum Parken im eingeschränkten Haltverbot /Zonenhaltverbot,an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer,in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer, auf Bewohnerparkplätzen.
Der Ausweis berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Auch darf das Fahrzeug beim Kunden nur solange in der Verbotszone geparkt werden, solange das für die Ausführung der Arbeiten notwendig ist und solange kein regulärer Parkplatz frei ist.
Der Handwerkerparkausweis ist auf maximal fünf Fahrzeuge übertragbar, gilt aber jeweils nur für das gerade genutzte Fahrzeug, in dem der Originalausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt werden muss. Sollen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig von der Sonderregelung profitieren, muss der Handwerksbetrieb mehrere Ausweise beantragen.
Der Handwerkerparkausweis ist für ein Jahr gültig.
Versicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe