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Seniorenheime
Für eine Heimunterbringung in einem Pflegeheim ist der Kreis Heinsberg zuständig. Eine erste Information erhalten Sie auch bei der Stadt Wegberg.
Das Pflegeportal der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen bietet online basiert weitere Informationen zu diesem Thema an. Informieren Sie sich gerne hier.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bildung und Soziales
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für eine Heimunterbringung in einem Pflegeheim ist der Kreis Heinsberg zuständig. Eine erste Information erhalten Sie auch bei der Stadt Wegberg.
Das Pflegeportal der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen bietet online basiert weitere Informationen zu diesem Thema an. Informieren Sie sich gerne hier.
Heimpflege, Heim, Pflege, Altenheim, Pflegeheim, Demenz https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8933/showHerr
Bernd
Thiem
108
Frau
Birgit
Gradowski
108