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Kinderreisepass
Das Ausstellen eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich für Kinder bis zum 12. Lebensjahr möglich. Die Laufzeit des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr. Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Bürgerservice gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr ist erforderlich. Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses um ein weiteres Jahr ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Foto
- Geburtsurkunde
- Bisheriger Kinderreisepass
- Vollmacht des weiteren gesetzlichen Vertreters
Kosten
- Verlängerung 6,00 €
- Neuausstellung 13,00 €
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Das Ausstellen eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich für Kinder bis zum 12. Lebensjahr möglich. Die Laufzeit des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr. Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Bürgerservice gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr ist erforderlich. Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses um ein weiteres Jahr ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
- Aktuelles biometrisches Foto
- Geburtsurkunde
- Bisheriger Kinderreisepass
- Vollmacht des weiteren gesetzlichen Vertreters
- Verlängerung 6,00 €
- Neuausstellung 13,00 €
Frau
Wienzkowski
213
Frau
Gisbertz
213
Frau
Göbbels
209
Frau
Heim
213
Frau
Goertz
213
Herr
Meeß
213
Herr
Ferati
213