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 Kinderreisepass

Das Ausstellen eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich für Kinder bis zum 12. Lebensjahr möglich. Die Laufzeit des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr.  Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Bürgerservice gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr ist erforderlich. Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses um ein weiteres Jahr ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Geburtsurkunde
  • Bisheriger Kinderreisepass
  • Vollmacht des weiteren gesetzlichen Vertreters

Kosten

  • Verlängerung 6,00 €
  • Neuausstellung 13,00 €

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Wienzkowski:
Tel: 02434 83-330
Frau Gisbertz:
Tel: 02434 83-331
Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-335
Frau Heim:
Tel: 02434 83-331
Frau Goertz:
Tel: 02434 83-330
Herr Meeß:
Tel: 02434 83-330
Herr Ferati:
Tel: 02434 83-330
Kinderreisepass

Das Ausstellen eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich für Kinder bis zum 12. Lebensjahr möglich. Die Laufzeit des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr.  Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Bürgerservice gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr ist erforderlich. Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses um ein weiteres Jahr ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Geburtsurkunde
  • Bisheriger Kinderreisepass
  • Vollmacht des weiteren gesetzlichen Vertreters

Fotomustertafel der Bundesdruckerei

  • Verlängerung 6,00 €
  • Neuausstellung 13,00 €
Reisepass, Reiseausweis, Reisen, Urlaub https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9016/show
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 830
Fax 02434 83-399

Frau

Wienzkowski

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02434 83-330

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213

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