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 Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Gewässer sowie Kläranlagen Dalheim und Wegberg

Abwasserbehandlung - Kläranlagen Dalheim und Wegberg:

Das Stadtgebiet ist in die zwei Entwässerungsgebiete der mechanisch-biologischen Kläranlagen "KA Wegberg" mit ca. 189 km Kanal und "KA Dalheim" mit ca. 65 km aufgeteilt.

Das Einzugsgebiet der Kläranlage Dalheim umfasst die Ortslagen Arsbeck, Dalheim, Rödgen, Petersholz und Wildenrath.

Das Einzugsgebiet der Kläranlage Wegberg umfasst die Ortslagen Balkhoven, Berg, Busch, Bissen, Ellinghoven, Gripekoven, Holtum, Isengraben, Kehrbusch, Kipshoven, Klinkum, Mehlbusch, Merbeck, Moorshoven, Rath-Anhoven, Rickelrath, Schwaam, Schönhausen, Tetelrath, Tüschenbroich, Uevekoven, Venn, Venheyde, Watern, und Wegberg.

Abwasserbehandlung - Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben:

Zum Betrieb der Anlagen ist eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht bei der Stadt Wegberg und eine Einleitungsgenehmigung beim Kreis Heinsberg einzuholen. Die Antragsstellung erfolgt über die Stadt Wegberg. 

Auskünfte zu den Gewässern im Stadtgebiet Wegberg:

Beeckbach, Helpensteiner Bach, Mühlenbach, Rumpenbach, Rothenbach, Schaagbach, Schwalm, Slipsbach, sowie Teiche z. B. Raky-Weiher etc. 

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Otten:
Tel: 02434 83-403