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 Weitere Hilfen nach SGB XII

Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Unterstützung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum abgedeckt werden soll.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bildung und Soziales
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Gradowski:
Tel: 02434 83-504
Herr Thiem:
Tel: 02434 83-503
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Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Unterstützung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum abgedeckt werden soll.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe.

Altersgrenze, Erwerbsminderung, Lebensunterhalt, Unterstützung, Existenzminimum, Grundsicherung, Sozialhilfe, Blindengeld, Befreiung Rundfunkgebühr, Blindenhilfe https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9052/show
Fachbereich Bildung und Soziales
Rathausplatz 25 41844 Wegberg

Frau

Gradowski

108

02434 83-504

Herr

Thiem

108

02434 83-503