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Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft (einfache bzw. erweiterte)
Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner eine einfache Auskunft (Vor-,Zuname und Wohnadresse) erteilt werden. Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft erweiterte Daten (Tag u. Ort d. Geburt, Frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher Vertreter, Sterbetag- und ort) erteilt werden.
Bei schriftlicher Beantragung einer Melderegisterauskunft ist die Gebühr via Banküberweisung (Kreissparkasse Wegberg BIC: WELADED1ERK, IBAN: DE61 3125 1220 0004 0048 00) zu begleichen.
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
ggf. Nachweis berechtigtes oder rechtliches Interesse
Kosten
einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner eine einfache Auskunft (Vor-,Zuname und Wohnadresse) erteilt werden. Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft erweiterte Daten (Tag u. Ort d. Geburt, Frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher Vertreter, Sterbetag- und ort) erteilt werden.
Bei schriftlicher Beantragung einer Melderegisterauskunft ist die Gebühr via Banküberweisung (Kreissparkasse Wegberg BIC: WELADED1ERK, IBAN: DE61 3125 1220 0004 0048 00) zu begleichen.
Personalausweis / Reisepass
ggf. Nachweis berechtigtes oder rechtliches Interesse
einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Melderegisterauskunft, Meldeauskunft, Auskunft, Register, melden, Nachweis, Nachforschung, neutral https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9055/showFrau
Biedenbach
213
Frau
Wienzkowski
213
Frau
Gisbertz
213
Frau
Göbbels
209
Frau
Heim
213
Herr
Meeß
213
Frau
Jansen
213
Melderegisterauskunft (einfache bzw. erweiterte)
Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner eine einfache Auskunft (Vor-,Zuname und Wohnadresse) erteilt werden. Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft erweiterte Daten (Tag u. Ort d. Geburt, Frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher Vertreter, Sterbetag- und ort) erteilt werden.
Bei schriftlicher Beantragung einer Melderegisterauskunft ist die Gebühr via Banküberweisung (Kreissparkasse Wegberg BIC: WELADED1ERK, IBAN: DE61 3125 1220 0004 0048 00) zu begleichen.
Personalausweis / Reisepass
ggf. Nachweis berechtigtes oder rechtliches Interesse
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9055/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe