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Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber
Hauseigentümer können kostenlose Auskunft darüber bekommen, wer in ihrer Immobilie gemeldet ist, soweit dies ohne Beeinträchtigung von Rechten Dritter möglich ist.
Die Mitteilung über die neue Adresse eines ehemaligen Mieters ist kostenpflichtig.
Unterlagen
- Formloser Antrag
- Personalausweis / Reisepass
- Aktueller Steuer- bzw. Abgabenbescheid
Kosten
- Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber (kostenfrei) - kostenfrei, ggf. 11,00 €
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Hauseigentümer können kostenlose Auskunft darüber bekommen, wer in ihrer Immobilie gemeldet ist, soweit dies ohne Beeinträchtigung von Rechten Dritter möglich ist.
Die Mitteilung über die neue Adresse eines ehemaligen Mieters ist kostenpflichtig.
- Formloser Antrag
- Personalausweis / Reisepass
- Aktueller Steuer- bzw. Abgabenbescheid
Versicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe