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 Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen (blauer Parkschein)

Parkerleichterungen können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "a.G."), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und für blinde Menschen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL") gewährt werden.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, während der Ladezeit in der Fußgängerzone, im eingeschränkten Halteverbot (bis zu drei Stunden), in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Befristung.

Die vollständige Auflistung ist aus der Genehmigung ersichtlich.

Der Parkausweis gilt EU-weit und ist bei Inanspruchnahme der Parkerleichterung von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

 

Unterlagen

gültiger Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamtes

Lichtbild

 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biedenbach:
Tel: 02434 83-330
Frau Wienzkowski:
Tel: 02434 83-330
Frau Gisbertz:
Tel: 02434 83-331
Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-330
Frau Heim:
Tel: 02434 83-331
Herr Meeß:
Tel: 02434 83-330
Frau Jansen:
Tel: 02434 83-330