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 Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Für Schwerbehinderte, die nicht den „blauen Parkschein“  erhalten können – Voraussetzungen siehe unter „Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen“ - können im eingeschränkten Umfang Parkerleichterungen gewährt werden. Für die Entscheidung über diesen Antrag ist die Kreisverwaltung in Heinsberg zuständig.

 

Voraussetzungen

Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % alleine für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitigem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane (vor Erteilung dieser Genehmigung wird durch die Behörde die Stellungnahme des  Versorgungsamt eingeholt) Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 % alleine für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (vor Erteilung dieser Genehmigung wird durch die Behörde die Stellungnahme des  Versorgungsamt eingeholt) Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 %

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken während der Ladezeiten in der Fußgängerzone, im eingeschränkten Halteverbot (bis zu drei Stunden), in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Befristung.

Unterlagen

gültiger Schwerbehindertenausweis

Hinterlegte Vordrucke:

Siehe Kreis Heinsberg "Antrag Parkausweis"

Hinweise und Besonderheiten

Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen ist mit dieser Genehmigung nicht gestattet !!! 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biedenbach:
Tel: 02434 83-330
Frau Wienzkowski:
Tel: 02434 83-330
Frau Gisbertz:
Tel: 02434 83-331
Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-330
Frau Heim:
Tel: 02434 83-331
Herr Meeß:
Tel: 02434 83-330
Herr Ferati:
Tel: 02434 83-330
Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Für Schwerbehinderte, die nicht den „blauen Parkschein“  erhalten können – Voraussetzungen siehe unter „Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen“ - können im eingeschränkten Umfang Parkerleichterungen gewährt werden. Für die Entscheidung über diesen Antrag ist die Kreisverwaltung in Heinsberg zuständig.

 

gültiger Schwerbehindertenausweis

Hinterlegte Vordrucke:

Siehe Kreis Heinsberg "Antrag Parkausweis"

Parken, Behinderung, Erleichterung, Einschränkung https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9126/show
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 830
Fax 02434 83-399

Frau

Biedenbach

213

02434 83-330

Frau

Wienzkowski

213

02434 83-330

Frau

Gisbertz

213

02434 83-331

Frau

Göbbels

209

02434 83-330

Frau

Heim

213

02434 83-331

Herr

Meeß

213

02434 83-330

Herr

Ferati

213

02434 83-330