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 Parkraumbewirtschaftung

Parkraumbewirtschaftung im Stadtzentrum

Zur Einteilung des knappen Parkraumes, insbesondere im Innenstadtbereich, hat der Rat der Stadt Wegberg entschieden, eine Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten für einzelne Bereiche im Innenstadtbereich gebührenpflichtig vorzunehmen. Hierzu wurden 13 Parkscheinautomaten aufgestellt.

 

Die bislang ohne Parkscheibe zeitlich unbegrenzt nutzbaren Parkplätze bleiben auch größtenteils weiterhin gebührenfrei. In den Abendstunden ab 18 Uhr und an Samstagen und Sonntagen sind die Parkplätze unentgeltlich und ohne zeitliche Begrenzung nutzbar. Bislang galt eine Parkscheibenpflicht am Samstag.

Die kostenpflichtige Parkraumnutzung besteht ab dem 12. September auf den Straßen Bahnhofstraße (vom Kreisverkehr bis zur Kreuzherrenstraße), Kreuzherrenstraße,  Beecker Straße (Kreuzherrenstraße bis Im Kieroth), Birkenallee, Rathausplatz, sowie auf Teilbereichen des Burgparkplatzes, dem Parkplatz Schwalmaue (ausgenommen sind hier jeweils vereinzelte Parkreihen) und den Parkplätzen der Grachtstraße an den Tagen Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.

Die Parkgebühren betragen 10 Cent je angefangene 10 Minuten, d.h. 60 Cent pro Stunde. Die bisherige Höchstparkdauer bleibt unverändert. So beträgt die Höchstparkdauer auf der Kreuzherrenstraße und der Straße Rathausplatz jeweils eine Stunde, im Bereich aller übrigen Parkscheinautomaten hingegen zwei Stunden.

Für das Kurzparken können an den Automaten Kurzzeitparkscheine entnommen werden. Mit diesen Parkscheinen kann für die Länge von 15 Minuten kostenfrei geparkt werden. Die Nutzung eines Kurzparkscheins ist je Parkvorgang nur einmal zulässig.

Da die Automaten kein Wechselgeld ausgeben, sind die Parkscheine möglichst passend zu bezahlen. Die Parkscheine können ausschließlich mit Münzgeld bezahlt werden. Die Parkscheinautomaten nehmen 10, 20 und 50 Cent-Münzen, sowie 1 und 2 Euro-Münzen an. Die Parkscheinautomaten werden wöchentlich mehrfach entleert.

Bei den von den Automaten gedruckten Parkscheinen handelt es sich um Doppeltickets, so dass der Nutzer die Möglichkeit hat, eine ggf. vom Einzelhandel angebotene Gebührenerstattung zu nutzen.

Sollte ein Parkscheinautomat einen technischen Defekt haben, so wird dies im Display des Parkscheinautomaten angezeigt. In diesem Fall ist eine von außen einwandfrei erkennbare Parkscheibe in das Auto zu legen.

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Zur Einteilung des knappen Parkraumes, insbesondere im Innenstadtbereich, hat der Rat der Stadt Wegberg entschieden, eine Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten für einzelne Bereiche im Innenstadtbereich gebührenpflichtig vorzunehmen. Hierzu wurden 13 Parkscheinautomaten aufgestellt.

 

Die bislang ohne Parkscheibe zeitlich unbegrenzt nutzbaren Parkplätze bleiben auch größtenteils weiterhin gebührenfrei. In den Abendstunden ab 18 Uhr und an Samstagen und Sonntagen sind die Parkplätze unentgeltlich und ohne zeitliche Begrenzung nutzbar. Bislang galt eine Parkscheibenpflicht am Samstag.

Die kostenpflichtige Parkraumnutzung besteht ab dem 12. September auf den Straßen Bahnhofstraße (vom Kreisverkehr bis zur Kreuzherrenstraße), Kreuzherrenstraße,  Beecker Straße (Kreuzherrenstraße bis Im Kieroth), Birkenallee, Rathausplatz, sowie auf Teilbereichen des Burgparkplatzes, dem Parkplatz Schwalmaue (ausgenommen sind hier jeweils vereinzelte Parkreihen) und den Parkplätzen der Grachtstraße an den Tagen Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.

Die Parkgebühren betragen 10 Cent je angefangene 10 Minuten, d.h. 60 Cent pro Stunde. Die bisherige Höchstparkdauer bleibt unverändert. So beträgt die Höchstparkdauer auf der Kreuzherrenstraße und der Straße Rathausplatz jeweils eine Stunde, im Bereich aller übrigen Parkscheinautomaten hingegen zwei Stunden.

Für das Kurzparken können an den Automaten Kurzzeitparkscheine entnommen werden. Mit diesen Parkscheinen kann für die Länge von 15 Minuten kostenfrei geparkt werden. Die Nutzung eines Kurzparkscheins ist je Parkvorgang nur einmal zulässig.

Da die Automaten kein Wechselgeld ausgeben, sind die Parkscheine möglichst passend zu bezahlen. Die Parkscheine können ausschließlich mit Münzgeld bezahlt werden. Die Parkscheinautomaten nehmen 10, 20 und 50 Cent-Münzen, sowie 1 und 2 Euro-Münzen an. Die Parkscheinautomaten werden wöchentlich mehrfach entleert.

Bei den von den Automaten gedruckten Parkscheinen handelt es sich um Doppeltickets, so dass der Nutzer die Möglichkeit hat, eine ggf. vom Einzelhandel angebotene Gebührenerstattung zu nutzen.

Sollte ein Parkscheinautomat einen technischen Defekt haben, so wird dies im Display des Parkscheinautomaten angezeigt. In diesem Fall ist eine von außen einwandfrei erkennbare Parkscheibe in das Auto zu legen.

Parkraumbewirtschaftung, Parken, Parkplatz, Halten, Auto, Parkgelegenheit, Parkscheibe, Parkscheinautomat, Parkraumnutzung, Parkgebühren https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9127/show