BIS: Suche und Detail

 Personalausweis

Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.

Der Antragsteller muss wegen der notwendigen Unterschrift und Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Antragsteller ist derjenige, für den das Dokument ausgestellt werden soll.

In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, dieser ist maximal 3 Monate gültig.

Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Ausweisdokument
  • ggf. Geburtsurkunde (aktuelle)
  • ggf. Vollmacht des gesetzlichen Vertreters

Kosten

  • Personalausweiskosten (zwischen 10,00 und 37,00 EUR) - Der Personalausweis für Personen bis 24 Jahre kostet 22,80 €. Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahre kostet 37,00 €. Die Gültigkeit für Personen unter 24 Jahre beträgt 6 Jahre und für Personen ab 24 Jahre 10 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 €

Hinweise und Besonderheiten

Hinweis für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

Die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten ist unbedingt erforderlich. Der Personalausweisantrag für unter 16-Jährige muss von einem gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personalausweis erhalten Sie hier.

Fotomustertafel der Bundesdruckerei

Weitere Informationen

Verlust des Personalausweises

Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Einwohnermeldeamt/Passbehörde mitgeteilt werden.

Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.

Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.

Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.

Es wird empfohlen nach Verlust einen Zeitraum von mind. 14 Tagen abzuwarten, ob der Ausweis oder Reisepass beim Fundbüro abgegeben wurde oder anderweitig zum Inhaber zurückgelangt.

Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits bei der Passbehörde eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.

Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.

  • ein anderes amtliches Lichtbilddokument
  • Ihren Führerschein
  • Ihr Familienstammbuch
  • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde

Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Wegberg ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.

Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Biedenbach:
Tel: 02434 83-330
Frau Wienzkowski:
Tel: 02434 83-330
Frau Gisbertz:
Tel: 02434 83-331
Frau Göbbels:
Tel: 02434 83-901
Frau Heim:
Tel: 02434 83-331
Herr Meeß:
Tel: 02434 83-330
Herr Ferati:
Tel: 02434 83-330
Personalausweis

Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.

Der Antragsteller muss wegen der notwendigen Unterschrift und Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Antragsteller ist derjenige, für den das Dokument ausgestellt werden soll.

In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, dieser ist maximal 3 Monate gültig.

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Ausweisdokument
  • ggf. Geburtsurkunde (aktuelle)
  • ggf. Vollmacht des gesetzlichen Vertreters

Verlust des Personalausweises

Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Einwohnermeldeamt/Passbehörde mitgeteilt werden.

Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.

Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.

Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.

Es wird empfohlen nach Verlust einen Zeitraum von mind. 14 Tagen abzuwarten, ob der Ausweis oder Reisepass beim Fundbüro abgegeben wurde oder anderweitig zum Inhaber zurückgelangt.

Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits bei der Passbehörde eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.

Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.

  • ein anderes amtliches Lichtbilddokument
  • Ihren Führerschein
  • Ihr Familienstammbuch
  • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde

Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Wegberg ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.

Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.

Personalausweis, Lichtbildausweis, Iden­ti­täts­kar­te, Perso, Verlust, Diebstahl https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9128/show
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 830
Fax 02434 83-399

Frau

Biedenbach

213

02434 83-330

Frau

Wienzkowski

213

02434 83-330

Frau

Gisbertz

213

02434 83-331

Frau

Göbbels

209

02434 83-901

Frau

Heim

213

02434 83-331

Herr

Meeß

213

02434 83-330

Herr

Ferati

213

02434 83-330