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 Betriebszeiten für Geräte und Maschinen

Für die Nutzung bestimmter Geräte (Rasenmäher, Laubbläser etc.) in Wohngebieten gibt es Regelungen.
Diese sind hier zu finden.
 
Sollte der Wohnbereich nicht in die in § 7 Abs. 1 32. BImSchVO genannten Gebiete fallen, ist diese Regelung auch nicht anwendbar und die Geräte können grundsätzlich unter der Beachtung des § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (Nachtruhe) genutzt werden.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Joerißen:
Tel: 02434 83-337
Betriebszeiten für Geräte und Maschinen Rasenmähen, Motorsägen, Heckenscheren, Vertikutierer, Laubsauger, Lärm, Krach, Immission https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9243/show
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 830
Fax 02434 83-399

Frau

Joerißen

206

02434 83-337