BIS: Suche und Detail

 Betriebszeiten für Geräte und Maschinen

Für die Nutzung bestimmter Geräte (Rasenmäher, Laubbläser etc.) in Wohngebieten gibt es Regelungen.
Diese sind hier zu finden.
 
Sollte der Wohnbereich nicht in die in § 7 Abs. 1 32. BImSchVO genannten Gebiete fallen, ist diese Regelung auch nicht anwendbar und die Geräte können grundsätzlich unter der Beachtung des § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (Nachtruhe) genutzt werden.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Joerißen:
Tel: 02434 83-337