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Betriebszeiten für Geräte und Maschinen
Für die Nutzung bestimmter Geräte (Rasenmäher, Laubbläser etc.) in Wohngebieten gibt es Regelungen.
Diese sind hier zu finden.
Sollte der Wohnbereich nicht in die in § 7 Abs. 1 32. BImSchVO genannten Gebiete fallen, ist diese Regelung auch nicht anwendbar und die Geräte können grundsätzlich unter der Beachtung des § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (Nachtruhe) genutzt werden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de