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 Reisegewerbe

Das Feilbieten von Waren auf Märkten bzw. an Haustüren bedarf einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung.

 

Unterlagen

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)

Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)

(Diese Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein).

Kosten

200 € zzgl. Gebühren für die benötigten Unterlagen

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen