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Reisegewerbe
Das Feilbieten von Waren auf Märkten bzw. an Haustüren bedarf einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung.
Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
(Diese Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein).
Kosten
200 € zzgl. Gebühren für die benötigten Unterlagen
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Das Feilbieten von Waren auf Märkten bzw. an Haustüren bedarf einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
(Diese Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein).
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9244/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe