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 Reisegewerbe

Das Feilbieten von Waren auf Märkten bzw. an Haustüren bedarf einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung.

 

Unterlagen

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)

Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)

(Diese Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein).

Kosten

200 € zzgl. Gebühren für die benötigten Unterlagen

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Reisegewerbe

Das Feilbieten von Waren auf Märkten bzw. an Haustüren bedarf einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung.

 

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)

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Reise, Reisegewerbe, Reisegewerbekarte, Gewerbeordnung, https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9244/show
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Rathausplatz 25 41844 Wegberg
Telefon 02434 830
Fax 02434 83-399

Frau

Kirchhoff

207

02434 83-327

Frau

Mühren

Stv. Fachbereichsleitung

02434 83-322