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Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums
Auf Antrag können Hindernisse im öffentlichen Raum vorrübergehend abgestellt werden (z.B. Container, Baugerüste, Materiallien, etc.).
Rechtsgrundlagen
§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
$ 46 Straßenverkehrsordnung
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Satzung und sind abhängig vom Aufmaß und der Dauer der Sondernutzung
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Auf Antrag können Hindernisse im öffentlichen Raum vorrübergehend abgestellt werden (z.B. Container, Baugerüste, Materiallien, etc.).
§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
$ 46 Straßenverkehrsordnung
https://service.wegberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9314/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe