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Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums
Auf Antrag können Hindernisse im öffentlichen Raum vorrübergehend abgestellt werden (z.B. Container, Baugerüste, Materiallien, etc.).
Rechtsgrundlagen
§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
$ 46 Straßenverkehrsordnung
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Satzung und sind abhängig vom Aufmaß und der Dauer der Sondernutzung
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
Stadtverwaltung Wegberg
Rathausplatz 25
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Auf Antrag können Hindernisse im öffentlichen Raum vorrübergehend abgestellt werden (z.B. Container, Baugerüste, Materiallien, etc.).
Die Gebühren richten sich nach der Satzung und sind abhängig vom Aufmaß und der Dauer der Sondernutzung
Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums, Container, Baugerüste, Materiallien, Sperrung, Sondernutzung, Hindernis https://service.wegberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9314/showHerr
Bienert
212
Frau
Musebrink
217