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 Überwachung Aufbruchwesen und Sondernutzungen

Die Benutzung der Geh- und Radwege sowie der Fahrbahnrandstreifen als Zufahrt zu einer Baustelle ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende erlaubnispflichtige Sondernutzung. Sämtliche durch eine Sondernutzung an den öffentlichen Verkehrsflächen entstehende Schäden sind durch den Erlaubnisnehmer zu ersetzen. Soweit evtl. Schäden nach Beendigung einer Baustelle nicht bereits durch den Erlaubnisnehmer behoben worden sind, ermittelt der Straßenwart der Stadt Wegberg den genauen Schaden.

Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen für die Verlegung von Versorgungsleitungen (Telekommunikation, Strom, Wasser und Gas) ist eine sonstige Benutzung im Sinne des Landesstraßengesetzes. Der Straßenwart der Stadt Wegberg überwacht die im Zusammenhang mit der Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlichen Straßenaufbrüche und deren ordnungsgemäße Wiederherstellung und nimmt sie nach Beendigung ab.

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Zuständige Einrichtung

Baubetriebshof
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Hospitalstraße 1
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

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