BIS: Suche und Detail
Suche ...
Überwachung Aufbruchwesen und Sondernutzungen
Die Benutzung der Geh- und Radwege sowie der Fahrbahnrandstreifen als Zufahrt zu einer Baustelle ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende erlaubnispflichtige Sondernutzung. Sämtliche durch eine Sondernutzung an den öffentlichen Verkehrsflächen entstehende Schäden sind durch den Erlaubnisnehmer zu ersetzen. Soweit evtl. Schäden nach Beendigung einer Baustelle nicht bereits durch den Erlaubnisnehmer behoben worden sind, ermittelt der Straßenwart der Stadt Wegberg den genauen Schaden.
Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen für die Verlegung von Versorgungsleitungen (Telekommunikation, Strom, Wasser und Gas) ist eine sonstige Benutzung im Sinne des Landesstraßengesetzes. Der Straßenwart der Stadt Wegberg überwacht die im Zusammenhang mit der Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlichen Straßenaufbrüche und deren ordnungsgemäße Wiederherstellung und nimmt sie nach Beendigung ab.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
Baubetriebshof
Baubetriebshof
Hospitalstraße 1
41844 Wegberg
E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Benutzung der Geh- und Radwege sowie der Fahrbahnrandstreifen als Zufahrt zu einer Baustelle ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende erlaubnispflichtige Sondernutzung. Sämtliche durch eine Sondernutzung an den öffentlichen Verkehrsflächen entstehende Schäden sind durch den Erlaubnisnehmer zu ersetzen. Soweit evtl. Schäden nach Beendigung einer Baustelle nicht bereits durch den Erlaubnisnehmer behoben worden sind, ermittelt der Straßenwart der Stadt Wegberg den genauen Schaden.
Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen für die Verlegung von Versorgungsleitungen (Telekommunikation, Strom, Wasser und Gas) ist eine sonstige Benutzung im Sinne des Landesstraßengesetzes. Der Straßenwart der Stadt Wegberg überwacht die im Zusammenhang mit der Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlichen Straßenaufbrüche und deren ordnungsgemäße Wiederherstellung und nimmt sie nach Beendigung ab.
Der Baubetriebshof der Stadtverwaltung übernimmt einen Großteil der Pflege- und Unterhaltungsleistungen des städtischen Anlagevermögens. Außerdem werden von speziell geschultem und beauftragtem Personal Kontrollaufgaben wahrgenommen, die zur Sicherheit der Wegbergerinnen und Wegberger beitragen sollen.