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Wohnungsgeberbestätigung

Beschreibung

Die Anmeldung sollte durch die Meldepflichtigen persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es jedoch, wenn eine Person vorspricht und die Ausweisdokumente / Geburtsurkunden aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt. Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage der Ausweisdokumente erfolgen. Die Abmeldung erfolgt von Amtswegen.

Die Meldefrist beträgt eine Woche (ab 01.11.2015 zwei Wochen). Für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Meldepflicht dem, dessen Wohnung diese Person bezieht. Bei Personen, für die eine Pflegeperson/ein Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Meldepflicht bei der Betreuungsperson. Die Bestellung bzw. der entsprechende Gerichtsbeschluss ist vorzulegen.

Personalausweis

Geburtsurkunde und ggf. Eheschließungsurkunde

ab 01.11.15 muss eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes vorgelegt werden

Zuständige Einrichtungen