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Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Für die Veränderung von Denkmälern ist nach §§ 9, 13, 15, 20 nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) eine Erlaubnis erforderlich.
Sie sollten die Erlaubnis frühzeitig beantragen, um genügend Zeit für Abstimmungen zwischen den beteiligten Parteien zu haben. In der Regel lässt sich bei einem gemeinsamen Termin vor Ort die geplante Maßnahme vorabstimmen.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Maßnahme (= Veränderung) planen, empfiehlt es sich, unverbindlich Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Wegberg) aufzunehmen, damit das weitere Verfahren besprochen werden kann. Weitere Informationen zu dem Erlaubnisverfahren finden Sie in dem Informationsblatt für Denkmaleigentümer zum Antrag zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Beschreibung
Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus
- wissenschaftlichen,
- künstlerischen oder
- heimatgeschichtlichen Gründen.
FB 301 Planen, Bauen, Wohnen
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Zuständige Einrichtungen
- Untere Denkmalschutzbehörde
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- E-Mail:
denkmal@stadt.wegberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02434 83-661
Für die Veränderung von Denkmälern ist nach §§ 9, 13, 15, 20 nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) eine Erlaubnis erforderlich.
Sie sollten die Erlaubnis frühzeitig beantragen, um genügend Zeit für Abstimmungen zwischen den beteiligten Parteien zu haben. In der Regel lässt sich bei einem gemeinsamen Termin vor Ort die geplante Maßnahme vorabstimmen.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Maßnahme (= Veränderung) planen, empfiehlt es sich, unverbindlich Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Wegberg) aufzunehmen, damit das weitere Verfahren besprochen werden kann. Weitere Informationen zu dem Erlaubnisverfahren finden Sie in dem Informationsblatt für Denkmaleigentümer zum Antrag zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus
- wissenschaftlichen,
- künstlerischen oder
- heimatgeschichtlichen Gründen.