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Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Der Link zum Wohngeldrechner finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" dieser Seite.
Weitergehende Informationen zum Wohngeld finden Sie hier
1. Miet- bzw. Untermietvertrag
2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag
3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung
4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)
8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
FB 202 - Bildung und Soziales
Die Wohngeldhotline ist in von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02434/83-555 erreichbar.
keine
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bildung und Soziales
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Wohngeld SB
-
Telefon: 02434 83-668
-
-
Position: Wohngeld SB
-
Telefon: 02434 83-665
-
-
Position: Wohngeld SB
-
Telefon: 02434 83-666
-
-
Position: Wohngeld SB
-
Telefon: 02434 83-664
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete oder Hausbelastungen). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Der Link zum Wohngeldrechner finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" dieser Seite.
Weitergehende Informationen zum Wohngeld finden Sie hier
1. Miet- bzw. Untermietvertrag
2. Bei Hauseigentümern: Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag
3. Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung
4. Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
5. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
6. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
7. (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)
8. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
9. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
Die Wohngeldhotline ist in von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02434/83-555 erreichbar.
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