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Antrag auf Befreiung von der Gurt- und Helmtragepflicht

Beschreibung

Personen können von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen eines Schutzhelmes befreit werden, wenn ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Durch eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer des Zustandes ist dies nachzuweisen. Personen unter 150 cm Körpergröße können ohne Bescheinigung von der Gurttragepflicht befreit werden.

 

Zur Antragstellung soll grundsätzlich persönlich vorgesprochen werden. Der Personalausweis, ärztliche Bescheinigung und ggf. der Schwerbehindertenausweis sind mitzubringen. Ist im Einzelfall eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann der Antrag auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. In diesem Fall sind zusätzlich eine Vollmacht und der Personalausweis des Bevollmächtigten vorzulegen.

Hinterlegte Vordrucke:

Antrag Gurt/Helm-Befreiung

Ärztliche Bescheinigung

 

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

Gebühren:

Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist kostenfrei bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises.

Ansonsten beträgt die Gebühr: 17,90 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen