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Antrag auf Befreiung von der Gurt- und Helmtragepflicht
Beschreibung
Personen können von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen eines Schutzhelmes befreit werden, wenn ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Durch eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer des Zustandes ist dies nachzuweisen. Personen unter 150 cm Körpergröße können ohne Bescheinigung von der Gurttragepflicht befreit werden.
Zur Antragstellung soll grundsätzlich persönlich vorgesprochen werden. Der Personalausweis, ärztliche Bescheinigung und ggf. der Schwerbehindertenausweis sind mitzubringen. Ist im Einzelfall eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann der Antrag auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. In diesem Fall sind zusätzlich eine Vollmacht und der Personalausweis des Bevollmächtigten vorzulegen.
Hinterlegte Vordrucke:
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Gebühren:
Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist kostenfrei bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises.
Ansonsten beträgt die Gebühr: 17,90 €
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02434 83-901
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-331
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Telefon: 02434 83-901
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Telefon: 02434 83-331
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-330
Personen können von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen eines Schutzhelmes befreit werden, wenn ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Durch eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer des Zustandes ist dies nachzuweisen. Personen unter 150 cm Körpergröße können ohne Bescheinigung von der Gurttragepflicht befreit werden.
Zur Antragstellung soll grundsätzlich persönlich vorgesprochen werden. Der Personalausweis, ärztliche Bescheinigung und ggf. der Schwerbehindertenausweis sind mitzubringen. Ist im Einzelfall eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann der Antrag auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. In diesem Fall sind zusätzlich eine Vollmacht und der Personalausweis des Bevollmächtigten vorzulegen.
Hinterlegte Vordrucke:
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7615/show
Versicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe