BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Antrag auf Einbürgerung
Beschreibung
Ausländische Staatsangehörige können nach den Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (u.a. mehrjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache) eingebürgert werden.
Den Antragsvordruck und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache. Der Antrag wird zur Prüfung und Entscheidung an die Kreisverwaltung in Heinsberg weitergeleitet.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Erwachsene: 255,-- €, Kinder 51,-- €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02434 83-901
-
-
Telefon: 02434 83-330
-
-
Telefon: 02434 83-331
-
-
Telefon: 02434 83-901
-
-
Telefon: 02434 83-331
-
-
Telefon: 02434 83-330
-
-
Telefon: 02434 83-330
Ausländische Staatsangehörige können nach den Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (u.a. mehrjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache) eingebürgert werden.
Den Antragsvordruck und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache. Der Antrag wird zur Prüfung und Entscheidung an die Kreisverwaltung in Heinsberg weitergeleitet.
Einbürgerungen - Serviceportal Kreis Heinsberg (kreis-heinsberg.de)
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7616/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe