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Antrag auf Einbürgerung

Beschreibung

Ausländische Staatsangehörige können nach den Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (u.a. mehrjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache) eingebürgert werden.

Den Antragsvordruck und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache. Der Antrag wird zur Prüfung und Entscheidung an die Kreisverwaltung in Heinsberg weitergeleitet.

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

Erwachsene: 255,-- €, Kinder 51,-- €

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