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Anzeigepflicht große Hunde

Beschreibung

Als großer Hund im Sinne des § 11 Abs. 1 LHundG NRW gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg. erreicht. Die Widerristhöhe (Schulterhöhe) des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße z. B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen dem § 11 Abs. 1. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden. Die Haltungsanzeige soll Angaben enthalten zur Rasse, Fellfarbe, Größe sowie zum Geschlecht, Gewicht und Geburtsdatum des Hundes.

 

Haltungsanzeige (Formular)

Sachkundenachweis

Haftpflichtversicherungsnachweis (Police)

Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

Name Typ Kosten Beschreibung
Gebühr für Entgegennahme Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW Gebuehr 25,00 EUR Gemäß Tarifstellennummer 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung ist die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Es erfolgt ein gesonderter Gebührenbescheid in Höhe von 25,00 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen