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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Kurzbeschreibung
Durch entsprechende Vorsorgevollmachten kann jeder Einzelne eine gesetzliche Betreuung und damit eine Einmischung des Staates in ganz persönliche Bereiche vermeiden.
Die Betreuungsstelle bei der Kreisverwaltung in Heinsberg informiert hierzu und hält Informationsmaterial bereit. Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können dort öffentlich beglaubigt werden.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Die Beglaubigung von Unterschriften bei der Betreuungsstelle ist gebührenpflichtig.
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
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- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
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- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02434 83-901
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-331
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Telefon: 02434 83-901
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Telefon: 02434 83-331
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-330
Durch entsprechende Vorsorgevollmachten kann jeder Einzelne eine gesetzliche Betreuung und damit eine Einmischung des Staates in ganz persönliche Bereiche vermeiden.
Die Betreuungsstelle bei der Kreisverwaltung in Heinsberg informiert hierzu und hält Informationsmaterial bereit. Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können dort öffentlich beglaubigt werden.
Versicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe