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Vorkaufsrecht (Verzichtsbescheinigung)
Kurzbeschreibung
Zur Eintragung eines Käufers als Eigentümer in das Grundbuch benötigt das Grundbuchamt die Vorkaufsrechtbescheinigung der Gemeinde, in welcher die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes bestätigt wird. Die Vorkaufsrechtbescheinigung wird in der Regel im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag von den beurkundenden Notaren beantragt.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.
FB 301 - Planen, Bauen, Wohnen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 83-631 - Fax:
02434 83-777 - E-Mail:
bauamt@stadt.wegberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02434 83-632
Zur Eintragung eines Käufers als Eigentümer in das Grundbuch benötigt das Grundbuchamt die Vorkaufsrechtbescheinigung der Gemeinde, in welcher die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes bestätigt wird. Die Vorkaufsrechtbescheinigung wird in der Regel im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag von den beurkundenden Notaren beantragt.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.
https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7698/showRäumliche Planung und -entwicklung, Geoinformation, Grundstücksneuordnung und Ordnungsmaßnahmen, Bau- und Wohnungsaufsicht, Baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz und -pflege, Liegenschaftsverwaltung