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Bauakteneinsicht
Beschreibung
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Auch Bevollmächtigte sind hierzu berechtigt. Zur Akteneinsicht in abgeschlossene Bauakten ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich.
- Antrag auf Akteneinsicht
- Personalausweis, damit keine unberechtigten Personen Einsicht in Ihre Akten nehmen können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen
- Aus Gründen des Datenschutzes ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises notwendig.
- Eine schriftliche Vollmacht, wenn die Einsichtnahme durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen soll
Zu detaillierten Auskünften nach erfolgter Akteneinsicht nutzen Sie bitte auch unser Angebot der persönlichen Bauberatung gerne auch nach telefonischer Terminvereinbarung.
Die Vielzahl der archivierten Bauakten bringt es mit sich, dass Akten nicht oder nicht mehr verfügbar sind. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieser angebotene Service eine freiwillige Leistung ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.
Auch eine Zusendung von Akten oder Teilen hieraus bieten wir nicht an. Es besteht die Möglichkeit, Planzeichnungen oder andere Unterlagen von der Bauaufsicht kostenpflichtig kopieren zu lassen.
Die Gebühren für die Akteneinsicht und Bereitstellung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg in der aktuellen Fassung.
Die Verwaltungsgebührensatzung ist unter Punkt 1 "Allgemeine Verwaltung" zu finden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
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- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
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- Telefon:
02434 83-631 - Fax:
02434 83-777 - E-Mail:
bauamt@stadt.wegberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02434 83-663
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Telefon: 02434 83-633