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Beglaubigung (Dokumente bzw. Unterschriften)

Beschreibung

Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerservice vorgenommen werden. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist zu beachten, dass die Unterschrift vor Ort geleistet werden muss.

Beglaubigte Abschriften von Personenstandurkunden gibt es grundsätzlich immer in dem Standesamt, wo beurkundet wurde.

Original und Abschrift oder Ablichtung (Kopie) des Schriftstücks. Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich.

FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit

Beglaubigung Dokumente: 4,00 €

Beglaubigung Unterschrift: 2,50 €

Muss vor Ort erst eine Kopie erstellt werden, fallen pro Seite/Kopie zusätzlich Kosten in Höhe von 0,70€ an.

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