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Fundsachen
Kurzbeschreibung
Fundsachen
Beschreibung
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben. Soweit sich aus der Fundsache Hinweise auf den Eigentümer ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.
Sie haben einen Gegenstand verloren und möchten wissen, ob er im Fundbüro abgegeben wurde? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
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- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
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- Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit
-
- Rathausplatz 25
- 41844 Wegberg
-
- Telefon:
02434 830 - Fax:
02434 83-399 - E-Mail:
posteingang@stadt.wegberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02434 83-901
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-331
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Telefon: 02434 83-330
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Telefon: 02434 83-330
Fundsachen
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben. Soweit sich aus der Fundsache Hinweise auf den Eigentümer ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.
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https://service.wegberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8650/showVersicherungsangelegenheiten, allg. Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Verkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten, Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ- und Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Sozialversicherungsangelegenheiten, Friedhöfe